Hessische/Niedersächsische Allgemeine

NR. 187 HO

DONNERSTAG, 14. AUGUST 1997

NAMENSÄHNLICHKEIT

Juristisches Tauziehen ums "z"

Die Betreiber von "HessenNet" und "HessenNetz" sind sich derzeit nicht grün. Möglicher- weise gibt es ein Gerichtsverfahren wegen der Namensähnlichkeit.

HOFGEISMAR Branchen, die mit den neuen Kommunikationsmitteln zu tun haben, können über eine Flaute derzeit nicht klagen. Ob Software oder Internet – Firmen, die hier rechtzeitig am Markt waren und gut geführt werden, geht es gut. Vor diesem wirtschaftlichen Hintergrund, so ein Insider, ist wohl auch die juristische Auseinandersetzung zu verstehen, die sich derzeit in Hofgeismar abspielt. Es geht um Namensähnlichkeit und wohl auch um künftige Marktchancen. Es geht um "HessenNetz" und "Hessen-Net". Beide "Domains" (eine Art Register, die den Weg zu Internet-Seiten weist), wie es in der Fachsprache heißt, sind derzeit im Internet zu finden. Das Ingenieurbüro Thomas Drilling hat Domains mit dem "z", also HessenNetz, das frühere Telehaus und spätere RegioNet firmiert seit gut einem Monat unter dem Namen ohne dem "z", unter "HessenNet, Informationssystem GmbH, Hofgeismar". Kaum hatte das frühere Telehaus, dessen Gesellschafter mehrere Städte und Verbände sind, den neuen Namen "HessenNet" in der Tasche, flatterte Drilling ein von einem Anwaltsbüro im Auftrag der "HessenNet" verfaßte Unterlassungserklärung ins Haus. Er solle erklären, daß er künftig auf den Namen mit "z", also "HessenNetz" in seinen Schriftsätzen verzichtet. Doch daran denkt Drilling nicht. Ein gerichtlicher Streit bahnt sich an. Drilling verweist darauf, daß seine "Domain" bei der Vergabestelle, der De-Nec, Anfang März beantragt worden sei. Der finanziell von der öffentlichen Hand geförderte Anbieter wurde hingegen erst vier Monate später als "HessenNet" publik. Das hat seinen Grund, meint Christof Strohkark, Geschäftsführer der "HessenNet". Ursprünglich wollte seine GmbH als RegioNet firmieren. Da hätte sich aber eine Namensgleichheit mit einem anderen Anbieter (regio.net, Bad Hersfeld) ergeben. Deshalb habe man im Januar beschlossen, die GmbH in "HessenNet" umzubenennen, am 21. März habe man Drilling darauf auch hingewiesen. Man habe, ebenfalls im Januar, das Umbenennungs - Verfahren eingeleitet, das sich aber über Monate hinzog. Der Grund: Da man den Namen "Hessen" verwende, hätten alle Industrie- und Handelskammern im Lande gefragt werden müssen, um mögliche Namensverwechslungen zu vermeiden. Im ganze Lande gab es diese Möglichkeit der Namensverwechslung nicht. Wohl aber vor der eigenen Tür – bei Thomas Drilling, der wie Strohkarks GmbH in der Bahnhofstraße seine Geschäftsräume hat. Daß der ähnliche Name der Drilling-Domains der IHK nicht auffiel, hat seinen Grund: Drilling ist nicht ins Handelsregister eingetragen. Für ihn ist der Name "HessenNetz" kein Firmenname, sondern ein Dienstleistungsbegriff. Ergo hätte er nicht ins Handelsregister eingetragen werden müssen. Die Gegenseite argumentiert freilich anders. Ihr geht es – vorerst – nicht um die Domains, sondern darum, daß in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Drilling auch von "HessenNetz" die Rede sei. Ergo sei es ein Firmenname. Das aber sei nicht hinnehmbar. Denn, so der Anwalt von "HessenNet", in seinem Schreiben an Drilling: "Zwischen Ihnen und meiner Auftraggeberin besteht ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis". Zudem, so Strohkark führe es bei fast gleichem Namen und gleicher Straße im gleichen Ort zu Verwirrungen bei Kunden. Hier will, so mutmaßt Drilling, das große "HessenNet" ihm als kleinen und unliebsamen Konkurrenten schaden.

Die beigefügte Erklärung, auf den Namen "HessenNetz" zu verzichten, will er jedenfalls nicht unterzeichnen. Denn schon dabei geht es auch um Geld. Der Anwalt will 553,19 Mark für sein Schreiben. Gleichwohl betonen Drilling und Strohkark übereinstimmen, an einer außergerichtlichen Einigung Interesse zuhaben. Doch die Chancen stehen derzeit eher schlecht. So scheint ein Prozeß ums "z" beim "HessenNetz" derzeit wahrscheinlich.

VON MICHAEL RIES