Hessische/Niedersächsische Allgemeine

NR. 192 HO

Mittwoch, 20. August 1997 

Dritter Bewerber mit ähnlichem Namen

 Mit dem juristischen Tauziehen um den Namen HessenNet mit und ohne "z" beschäftigt sich dieser Leserbriefschreiber

 Der Namensstreit von HessenNet und Hessennetz bekommt einen interessanten neuen Aspekt, denn es gibt noch einen Mitbewerber unter dem Namen "HessenNet". Die Firma MobiNet Netzwerksysteme in Selters-Münster betreibt nämlich schon seit längerem die Domain "www.hessennet.com". Hier also irrt Herr Strohkark, wenn er behauptet, im ganzen Land gäbe es keine Möglichkeit der Namensverwechslung außer in Hofgeismar. Wenn HessenNet ernsthaft behaupten sollte, es gehe vorerst nicht um die Domain-Namen, dann zeugt das von einer krassen Unkenntnis um die Marktmechanismen im Internet, da man ja die Seiten durch Eingabe des Domain-Namens anwählt. Eine Unterlassung des Gebrauchs von "Hessennetz", müßte sich also auch auf die Domain www.hessennetz.de erstrecken, andernfalls wäre der Rechtsstreit ohne weitere Bedeutung. Folgerichtig müßte HessenNet also auch gegen MobiNet wegen Namensähnlichkeit der Domain klagen. Bei gleichnamigen .com- und .de-Domains urteilt die einschlägige Rechtsprechung jedoch nach Höherwertigkeit des Anspruchs (das ist hier nicht der Fall; da www.hessennet.de bereits vor der Firmenumbenennung benutzt wurde! ) oder dem längeren Bestehen. Letzteres ist nun der springende Punkt. Wenn es sich herausstellen sollte, daß MobiNet vor Januar 1997 online gegangen ist, müßte HessenNet (.de) den Namen aufgeben, Hessennetz jedoch dürfte weiterbestehen.
Warum also bislang nur Klageandrohung gegen Drilling – und warum stellte sich HessenNet schon auf dem Hessentag mit dem neuen Namen vor, wo die Namensänderung doch erst vor einem Monat erfolgte? Vor diesem Hintergrund sind die Praktiken von HessenNet mehr als fragwürdig.  

Gerhard Quanz Hofgeismar.  

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