Hessische/Niedersächsische Allgemeine
NR. 192 HO
Mittwoch, 20. August 1997
Dritter Bewerber mit ähnlichem Namen
Mit dem juristischen Tauziehen um den Namen HessenNet mit und ohne "z" beschäftigt sich dieser Leserbriefschreiber
Der Namensstreit von HessenNet und Hessennetz
bekommt einen interessanten neuen Aspekt, denn es gibt noch einen
Mitbewerber unter dem Namen "HessenNet". Die Firma
MobiNet Netzwerksysteme in Selters-Münster betreibt nämlich
schon seit längerem die Domain "www.hessennet.com".
Hier also irrt Herr Strohkark, wenn er behauptet, im ganzen Land
gäbe es keine Möglichkeit der Namensverwechslung außer in
Hofgeismar. Wenn HessenNet ernsthaft behaupten sollte, es gehe
vorerst nicht um die Domain-Namen, dann zeugt das von einer
krassen Unkenntnis um die Marktmechanismen im Internet, da man ja
die Seiten durch Eingabe des Domain-Namens anwählt. Eine
Unterlassung des Gebrauchs von "Hessennetz", müßte
sich also auch auf die Domain www.hessennetz.de erstrecken,
andernfalls wäre der Rechtsstreit ohne weitere Bedeutung.
Folgerichtig müßte HessenNet also auch gegen MobiNet wegen
Namensähnlichkeit der Domain klagen. Bei gleichnamigen .com- und
.de-Domains urteilt die einschlägige Rechtsprechung jedoch nach
Höherwertigkeit des Anspruchs (das ist hier nicht der Fall; da
www.hessennet.de bereits vor der Firmenumbenennung benutzt wurde!
) oder dem längeren Bestehen. Letzteres ist nun der springende
Punkt. Wenn es sich herausstellen sollte, daß MobiNet vor Januar
1997 online gegangen ist, müßte HessenNet (.de) den Namen
aufgeben, Hessennetz jedoch dürfte weiterbestehen.
Warum also bislang nur Klageandrohung gegen Drilling und
warum stellte sich HessenNet schon auf dem Hessentag mit dem
neuen Namen vor, wo die Namensänderung doch erst vor einem Monat
erfolgte? Vor diesem Hintergrund sind die Praktiken von HessenNet
mehr als fragwürdig.
Gerhard Quanz Hofgeismar.
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